Nachdem die Bundesregierung erst die Forschung und Entwicklung des Bluttests mit ca 300.000€ (Bundesforschungsministerium) bezuschusste - gab nun der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung ein Rechtsgutachten in Auftrag welches diesen als illegal deklaiert.
- wir fragen uns : liebe Regierung : was denn nun? -
Aber gut - in erster Linie freuen wir uns natürlich, dass dieser Test nicht stillschweigend in das Repertoir der Vorsorge bei Schwangeren übergegangen ist.
Hier nun die Begrüund für die "Rechtswiedrigkeiten":
„Der Test dient weder medizinischen noch therapeutischen Zwecken. Nach
dem Gendiagnostikgesetz müssen aber gerade diese Zwecke für eine
zulässige vorgeburtliche Untersuchung vorliegen.
Es geht beim Bluttest fast ausschließlich um die Selektion von Menschen mit Down-Syndrom. Er diskriminiert damit Menschen mit Down-Syndrom in der schlimmsten Form, nämlich in ihrem Recht auf Leben.
Der Staat ist nach Maßgabe des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verpflichtet, durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern, dass behinderte Menschen vorgeburtlich routinemäßig ausgesondert werden.
Weitere Informationen sowie den gesamten Bericht gibt es auf der Hombepage des Behindertenbeauftragten